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Die passende Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen: Genossenschaft oder Einheits-GmbH & Co. KG?

Gemeinschaftliches Wohnen ist mehr als eine Wohnform – es ist eine Haltung.
Doch jede Gemeinschaft braucht auch einen passenden rechtlichen Rahmen. Zwei Modelle stehen als Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen besonders im Fokus: die Genossenschaft und die Einheits-GmbH & Co. KG.
Beide bieten Vorteile – aber auch Herausforderungen. Dieser Beitrag zeigt dir, worauf es ankommt und welche Struktur zu deinem Projekt passen könnte.

Die Genossenschaft: Stabil und solidarisch

Die Genossenschaft steht für Demokratie, Gleichberechtigung und Gemeinschaftseigentum. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Kapitaleinlage. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern für das Projekt reinvestiert.

✅ Vorteile:

  • Gemeinschaftseigentum schützt vor Spekulation

  • Demokratische Struktur mit hoher Stabilität

  • Langfristige Sicherung des Projekts

Herausforderungen:

  • Hoher Verwaltungsaufwand

  • Eingeschränkte Kapitalbeschaffung ohne Renditeerwartung

Für wen geeignet?
→ Projekte ab ca. 10–15 Personen, die auf langfristige Stabilität und gemeinsames Eigentum setzen.

Die Einheits-GmbH & Co. KG: Flexibel und gemeinschaftlich

Diese Rechtsform kombiniert die klassische GmbH & Co. KG mit einem gemeinschaftlichen Ansatz. Alle Beteiligten sind gleichzeitig Gesellschafter*innen der GmbH – so entsteht Mitbestimmung trotz wirtschaftlicher Flexibilität.

✅ Vorteile:

  • Einfachere Kapitalbeschaffung durch Gewinnausschüttung

  • Gleichberechtigte Mitbestimmung möglich (trotz Kapitaleinsatz)

  • Geeignet für Projekte mit Renditegedanken oder Altersvorsorge

Beispiel: Vermietung an einen Verein

Die GmbH & Co. KG bleibt Eigentümerin, der Verein verwaltet das Haus.
→ Sozial gestaffelte Mieten und Selbstverwaltung sind möglich.

Für wen geeignet?
Kleinere Gruppen ab ca. 5 Personen, besonders wenn Kapitalquellen vielfältig sind oder individuelle Absicherungsmodelle gewünscht werden.

Gegenüberstellung auf einen Blick

KriteriumGenossenschaftEinheits-GmbH & Co. KG
Mitbestimmung„Eine Person, eine Stimme“Flexible Gestaltung möglich
KapitalbeschaffungEingeschränkt, keine RenditeEinfacher durch Renditeoptionen
GewinnverwendungReinvestition ins ProjektAusschüttungen möglich
VerwaltungsaufwandHochModerat
Projektgrößeab ca. 10–15 Personenab ca. 5–10 Personen
Langfristige StabilitätHochVariabel je nach Vertragsgestaltung

Fazit: Welche Rechtsform passt zu deinem Wohnprojekt?

Die Wahl der Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen hängt von euren Zielen ab.

  • Wer auf Solidarität, langfristige Sicherheit und gemeinsames Eigentum setzt, ist mit der Genossenschaft gut beraten.

  • Wer flexibel investieren, Rendite ermöglichen und trotzdem gemeinsam gestalten will, findet in der Einheits-GmbH & Co. KG eine spannende Alternative – möglicherweise sogar eine „bessere Genossenschaft“.

Tipp: Beziehe deine Gruppe früh in die Entscheidung ein. Die Rechtsform ist ein wichtiger Baustein für Vertrauen, Planungssicherheit und gemeinschaftliches Handeln.

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