
Die passende Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen: Genossenschaft oder Einheits-GmbH & Co. KG?
Gemeinschaftliches Wohnen ist mehr als eine Wohnform – es ist eine Haltung.
Doch jede Gemeinschaft braucht auch einen passenden rechtlichen Rahmen. Zwei Modelle stehen als Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen besonders im Fokus: die Genossenschaft und die Einheits-GmbH & Co. KG.
Beide bieten Vorteile – aber auch Herausforderungen. Dieser Beitrag zeigt dir, worauf es ankommt und welche Struktur zu deinem Projekt passen könnte.
Die Genossenschaft: Stabil und solidarisch
Die Genossenschaft steht für Demokratie, Gleichberechtigung und Gemeinschaftseigentum. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Kapitaleinlage. Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern für das Projekt reinvestiert.
✅ Vorteile:
Gemeinschaftseigentum schützt vor Spekulation
Demokratische Struktur mit hoher Stabilität
Langfristige Sicherung des Projekts
Herausforderungen:
Hoher Verwaltungsaufwand
Eingeschränkte Kapitalbeschaffung ohne Renditeerwartung
Für wen geeignet?
→ Projekte ab ca. 10–15 Personen, die auf langfristige Stabilität und gemeinsames Eigentum setzen.
Die Einheits-GmbH & Co. KG: Flexibel und gemeinschaftlich
Diese Rechtsform kombiniert die klassische GmbH & Co. KG mit einem gemeinschaftlichen Ansatz. Alle Beteiligten sind gleichzeitig Gesellschafter*innen der GmbH – so entsteht Mitbestimmung trotz wirtschaftlicher Flexibilität.
✅ Vorteile:
Einfachere Kapitalbeschaffung durch Gewinnausschüttung
Gleichberechtigte Mitbestimmung möglich (trotz Kapitaleinsatz)
Geeignet für Projekte mit Renditegedanken oder Altersvorsorge
Beispiel: Vermietung an einen Verein
Die GmbH & Co. KG bleibt Eigentümerin, der Verein verwaltet das Haus.
→ Sozial gestaffelte Mieten und Selbstverwaltung sind möglich.
Für wen geeignet?
→ Kleinere Gruppen ab ca. 5 Personen, besonders wenn Kapitalquellen vielfältig sind oder individuelle Absicherungsmodelle gewünscht werden.
Gegenüberstellung auf einen Blick
Kriterium | Genossenschaft | Einheits-GmbH & Co. KG |
---|---|---|
Mitbestimmung | „Eine Person, eine Stimme“ | Flexible Gestaltung möglich |
Kapitalbeschaffung | Eingeschränkt, keine Rendite | Einfacher durch Renditeoptionen |
Gewinnverwendung | Reinvestition ins Projekt | Ausschüttungen möglich |
Verwaltungsaufwand | Hoch | Moderat |
Projektgröße | ab ca. 10–15 Personen | ab ca. 5–10 Personen |
Langfristige Stabilität | Hoch | Variabel je nach Vertragsgestaltung |
Fazit: Welche Rechtsform passt zu deinem Wohnprojekt?
Die Wahl der Rechtsform für gemeinschaftliches Wohnen hängt von euren Zielen ab.
Wer auf Solidarität, langfristige Sicherheit und gemeinsames Eigentum setzt, ist mit der Genossenschaft gut beraten.
Wer flexibel investieren, Rendite ermöglichen und trotzdem gemeinsam gestalten will, findet in der Einheits-GmbH & Co. KG eine spannende Alternative – möglicherweise sogar eine „bessere Genossenschaft“.
Tipp: Beziehe deine Gruppe früh in die Entscheidung ein. Die Rechtsform ist ein wichtiger Baustein für Vertrauen, Planungssicherheit und gemeinschaftliches Handeln.
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